Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

5.1 Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen
5.1.1 Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?)

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2000
Die zu treffenden Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sind zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat einvernehmlich festzulegen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, richtet sich die Zuständigkeit einer Einigungsstelle nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 87 Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG in Verbindung mit § 76 BetrVG.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /76
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