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| 5.1 | Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen |
| 5.1.1 |
Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?)
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 |
| Da die Gefährdungsbeurteilung bedingungsbezogen ausgerichtet ist, also den Arbeitsplatz und nicht den Mitarbeiter im Fokus hat, ist der Personen- und Datenschutz im Rahmen der Ermittlungen, Auswertungen, Bewertungen und der Dokumentation zu garantieren. Entsprechend dürfen Arbeitsplatztypen mit nicht weniger als 6 Mitarbeitern besetzt sein; ansonsten sind sinnvolle Zusammenlegungen erforderlich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /296 |
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