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| 5.1 | Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen |
| 5.1.1 |
Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?)
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 |
| Das Beurteilungssystem hat bestehendes Wissen über Gefahren und Gefährdungen z. B. aus Begehungen nach ASIG aufzunehmen und zu berücksichtigen, welche Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung bereits ergriffen wurden und ob diese Maßnahmen ausreichend wirksam sind. Die jeweilige Entscheidung des Steuerkreises ist zu begründen und zu dokumentieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /296 |
| Textauszug 12 von 14 | « vorheriger | nächster » |