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| 5.1 | Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen |
| 5.1.1 |
Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?)
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2000 |
| Im Übrigen legt die gemeinsame Kommission nach der Durchführung der Gefährdungsanalyse fest, ob und für welche Arbeitsplätze den Beschäftigten weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen angeboten werden (§ 11 ArbSchG). |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /76 |
| Textauszug 3 von 14 | « vorheriger | nächster » |