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| 5.1 | Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen |
| 5.1.1 |
Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?)
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2002 |
| Nach der Erfassung hat das Analyseteam die Ergebnisse zu bewerten und Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vorzuschlagen. Die Maßnahmen richten sich nach einschlägigen Gesetzen und Vorschriften, sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und die daraus anerkannten und bewährten Lösungen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /84 |
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