Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

5.1 Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen
5.1.1 Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?)

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Baugewerbe 1997
Den Mitarbeitern sind spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit zur Verfügung zu stellen, wenn die Untersuchung des Sehvermögens ergeben hat, dass sie notwendig sind und normale Sehhilfen nicht verwendet werden können. Die Kosten für spezielle Sehhilfen im Sinne dieser Regelung werden vom Arbeitgeber bei Vorliegen folgender Voraussetzungen übernommen:
- Es ist eine augenärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass der Mitarbeiter eine spezielle Sehhilfe für seinen Bildschirmarbeitsplatz benötigt.
- Kosten werden übernommen für ein Brillengestell bis zu 30,-- DM, für Gläser und ihre Entspiegelung in mittlerer Güte, für hochbrechende Gläser ab +/- 6 Dioptrien.
- Weitere Kosten (z. B. für Halbbrillen oder Mehrstärkengläser) werden nur übernommen, wenn dies sachlich notwendig ist und vom Augenarzt in seiner Bescheinigung ausführlich mit Bezugnahme auf den konkreten Arbeitsplatz begründet wird.---
HBS-Datenbank-Nr: 060300 /3
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