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| 5.1 | Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen |
| 5.1.1 |
Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?)
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 1998 |
| Die Beschäftigten und der Betriebsrat haben zu alten Vorgängen das Recht, Vorschläge zur Gestaltung der Arbeitsplätze zu machen. In allen Fragen besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Die zu treffenden Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sind zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat einvernehmlich festzulegen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060300 /62 |
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