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| 5.2 | Durchführung begleiten |
| 5.2.1 |
Controllingverfahren vereinbaren
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2004 |
| Verantwortlich für das Controlling und die Sicherstellung der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen ist das Unternehmen. Grundlage dafür ist das Maßnahmenprotokoll, das den Mitgliedern des ASA [Arbeitsschutzausschusses] zur Verfügung gestellt wird. Jeweils für die ihnen zugeordneten Bereiche erhalten auch die Personalreferent/innen die Maßnahmenumsetzung. Wird eine Maßnahme in einem Zeitraum von 14 Tagen nach Terminsetzung gemäß Maßnahmenprotokoll weder umgesetzt noch gibt es eine plausible schriftliche Begründung hierfür, werden das jeweils zuständige Mitglied der Geschäftsleitung und der ASA informiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /86 |
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