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Alle Rechte vorbehalten
| 5.2 | Durchführung begleiten |
| 5.2.3 |
Beschäftigte von der Ermittlung bis zu Wirksamkeitskontrolle beteiligen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1999 |
| Die Beschäftigten sind berechtigt, für ihren Arbeitsplatz Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Sind Beschäftigte aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft [...] darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können diese sich, ohne dass ihnen Nachteile entstehen, an die zuständigen Stellen wenden. Sie sind verpflichtet, von ihnen erkannte Mängel ihrem Vorgesetzten sowie der zuständigen Stelle anzuzeigen. Eine im Falle von Mängeln eventuell erforderliche vertiefende Analyse kann je nach Situation im Konsens mit den betroffenen Beschäftigten in Form von Fragebögen, Einzel- oder Gruppengesprächen, ggf. auch als Gesundheitszirkel durchgeführt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /37 |
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