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| 5.2 | Durchführung begleiten |
| 5.2.3 |
Beschäftigte von der Ermittlung bis zu Wirksamkeitskontrolle beteiligen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2000 |
| Der Frage-/Antwortbogen zu psychischen Belastungen ist zunächst anonym wie folgt zu erheben/auszuwerten: Jedem/jeder Beschäftigten wird eine Schlüsselnummer durch die/den Datenschutzbeauftragte/n zugeteilt. Die Fragebogen werden durch die/den Datenschutzbeauftragte/n verteilt. Die Rückgabe erfolgt ohne Namensnennung an dieselbe Stelle. Von dort werden sie in anonymer Form sowohl an den Arbeitgeber (zum Zweck der Datenauswertung gemäß § 5 II) wie an die gemeinsame Kommission weitergeleitet. Halten Arbeitgeber und Betriebsrat ein persönliches Gespräch mit Beschäftigten für erforderlich, so klärt der/die Datenschutzbeauftragte mit dem/der Beschäftigten, ob Bereitschaft zu einem solchen Gespräch besteht. Wird das verneint, dann bleibt es bei einer auf die Abfragegruppe bezogenen Auswertung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /363 |
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