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| 1.1 | Ziele |
| 1.1.2 |
Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, mittel- bis langfristige Auszeiten ermöglichen, Weiterbildung fördern, befristeten Übergang in Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, Lebensarbeitszeit verkürzen
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2008 |
| Zweck und Geltungsbereich Diese Gesamtbetriebsvereinbarung soll es den Mitarbeitenden erleichtern, Erwerbstätigkeit und Verantwortung für Angehörige miteinander in Einklang zu bringen - speziell im Fall der Notwendigkeit zur Pflege von Angehörigen bei Krankheit. Sie gilt für alle Mitarbeitenden [...], soweit sie nicht leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG sind. Als Angehörige im Sinne dieser Vereinbarung gelten Ehepartner und Ehepartnerinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen in Wohngemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Stief- und Schwiegereltern, Stief- und Pflegekinder sowie alleinstehende Geschwister. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010303 /149 |
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