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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.3 Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten
1.3.1 Initiative zur Einrichtung von Langzeitkonten

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018
Die [Verwaltung] und der Gesamtpersonalrat schließen gemäß §§ 78, 80 und § 66 Abs. 1 Nr. 1 [...] Personalvertretungsgesetz ([...] PersVG) die folgende Dienstvereinbarung über die Einrichtung eines Langzeitkontos zur Flexibilisierung der Arbeitszeit entsprechend § 10 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie § 9 a [...] Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ([...] ArbZVO):
Zweckbestimmung
Diese Dienstvereinbarung ermöglicht Beschäftigten der [Verwaltung] ein Langzeitkonto einzurichten. Mit dem Langzeitkonto sollen Beschäftigte über einen längeren Zeitraum Zeitguthaben ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt entnehmen können.
Mit der Einführung des Langzeitkontos steht den Beschäftigten eine weitere Möglichkeit zur Rücksteuerung des Arbeitszeitsaldos aus den jeweiligen städtischen Regelungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung zur Verfügung.
Das Langzeitkonto kann beispielsweise für eine Freistellung vor Beginn der gesetzlichen Altersrente oder auch für eine Reduzierung der täglichen Arbeitszeit genutzt werden oder es kann für eine Auszeit, auch in Verbindung mit Urlaub, beansprucht werden.
Das verantwortliche Mitgestalten der eigenen Arbeitszeit durch die Beschäftigten soll gefördert und die Vereinbarkeit von Arbeitszeit und Freizeit erleichtert werden. Dadurch können Beruf und Privatleben besser in Einklang gebracht werden, die Attraktivität der [Verwaltung] als Arbeitsgeberin wird erhöht.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2913
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