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| 1.3 | Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten |
| 1.3.1 |
Initiative zur Einrichtung von Langzeitkonten
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2017 |
| Präambel Der Gesamtbetriebsrat [...] und die Unternehmensleitung [...] stimmen überein, dass vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der sich verändernden Sozialgesetzgebung hinsichtlich Rentenniveau und Renteneintrittsalter zukunftsorientierte Konzepte für einen erhöhten Weiterbildungsbedarf und zur flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit zu implementieren sind. Aus diesem Grund schließen die Unternehmensleitung [...] und der Gesamtbetriebsrat [...] auf Basis der tarifvertraglichen Regelungen zum Langzeitkonto die vorliegende Gesamtbetriebsvereinbarung zur Einrichtung und Durchführung eines Langzeitkontos. Damit ist diese Vereinbarung ein strategisches Mittel zur Bewältigung des demographischen Wandels. Das Langzeitkonto dient dem Ausgleich von Entgelteinbußen in Phasen der Freistellung oder der Teilzeitbeschäftigung zur Gestaltung lebensphasenorientierter Arbeitszeit. Sie können insbesondere zum Zweck der Qualifizierung, im Rahmen einer Elternzeit, zur Pflege naher Angehöriger oder vor Eintritt in Altersrente vereinbart werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2921 |
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