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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.3 Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten
1.3.2 Zeit- oder Geldwertkonten

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2015
Vereinbarung zum Langzeitkonto
In die Vereinbarung zum Langzeitkonto sind folgende Inhalte aufzunehmen:
- Namen, Personalnummer der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters
- Namen des Vereinbarungspartners (Führungskraft)
- vorgesehene Nutzung des LZK (Beispiele siehe Anmerkungen/Erläuterungen)
- Laufzeit (maximal 60 Monate)
- Maximales Zeitguthaben (auf Basis der individuellen Arbeitszeit gem. Arbeitsvertrag)
- Ansparmodalitäten (welche Zeitkomponenten nach § 6 Abs. 1)
- Ausgleichsmodalitäten (Der Ausgleich erfolgt in einer längeren Freizeitphase zu einem im Voraus festgelegten Zeitpunkt oder nach Ankündigung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin unter Beachtung der in § 7 Abs. 2 genannten Fristen.)
Um die Einhaltung der Mindestinhalte zu gewährleisten, ist das als Anhang 1 beigefügte Vereinbarungsmuster zu verwenden. Die abgeschlossene Vereinbarung wird zur Personalakte genommen.
Anmerkungen/Erläuterungen:
Neben einer Dienstvereinbarung braucht es für deren Umsetzung eine einzelvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter/in. Darin sollten verbindlich Regelungen über die Modalitäten der Inanspruchnahme der Zeitguthaben getroffen werden, weil den Leistungseinheiten in der Zeitausgleichsphase Personalkapazität entzogen wird. Inhalt der einzelvertraglichen Vereinbarung sollte daher u. a. der Zweck und der voraussichtliche Zeitpunkt der Zeitguthabenentnahme sein, damit sich beide rechtzeitig auf diese Freizeitphase einstellen und entsprechende Maßnahmen veranlassen können.
Nutzungsbeispiele: Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Erholungszwecke, verkürzte Arbeitszeit im Sinne der Kontensparzeit gem. § 15 der Rahmen-DV [Flexible Arbeitszeit], vorgezogener Übergang in den Ruhestand.
Die fixierten Inhalte sind für die Dauer der Vereinbarung grundsätzlich verbindlich, Ausnahme bildet § 6 Abs. 2. Besteht ausnahmsweise die Notwendigkeit, darüber hinaus bestehende Vereinbarungen während ihrer Laufzeit inhaltlich zu ändern, so kann diese einvernehmlich durch die/den betroffene Mitarbeiter/in und die Führungskraft angepasst werden. Kann keine Einigung erzielt werden, gelten die Regelungen des § 14 dieser Dienstvereinbarung.
Anmerkungen/Erläuterungen:
Da jede inhaltliche Änderung der Vereinbarung zu einem LZK schriftlich fixiert werden muss und damit ein hoher organisatorischer Aufwand verbunden ist, können sich solche Anpassungen nur auf Ausnahmefälle beziehen.
Führen von Langzeitkonten
Die LZK werden im elektronischen Zeitmanagementsystem geführt. Die Mitarbeiter/innen sind grundsätzlich selber für die ordnungsgemäße Führung ihrer LZK verantwortlich. Die Regelungen der Rahmen-DV [Flexible Arbeitszeit] sowie der DV Zeiterfassung finden entsprechend Anwendung.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2785
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