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| 1.3 | Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten |
| 1.3.3 |
Kontoverwaltung und -organisation
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2019 |
| Urlaubsansprüche Den Antrag auf Einbringung der bis zu maximal fünf Urlaubstage ("Erste Charge") hat der Mitarbeiter bis spätestens 31. Januar des Kalenderjahres, für das der einzubringende Urlaub besteht, zu stellen. Der Mitarbeiter ist an diese Entscheidung grundsätzlich gebunden. Der Mitarbeiter kann den Einbringungs-Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen widerrufen, falls aufgrund dringender persönlicher Gründe eine anderweitige Verwendung des Urlaubs erforderlich wird. Die Einbringung von bis zu maximal fünf Urlaubstagen nach § 4 Ziffer 5 Abs. 3 ("Zweite Charge") kann im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober des jeweiligen Urlaubsjahres beantragt werden. Soweit Beschränkungen für die Urlaubseinbringung gelten (Beginn der Teilnahme bzw. der Freistellung, siehe oben § 4 Ziffer 5 am Ende), kann die Einbringung von Urlaubsansprüchen nicht mehr beantragt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2933 |
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