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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.3 Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten
1.3.3 Kontoverwaltung und -organisation

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2013
Grundsätze
Das Langzeitkonto gibt den teilnehmenden Mitarbeitern die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Vergütung für geleistete Arbeit zu verschieben. In das Langzeitkonto lassen sich Vergütungselemente einstellen. Das Langzeitkonto wird auf Geldwertbasis geführt. Alle eingebrachten Vergütungselemente werden daher zum Zeitpunkt ihrer Einstellung in das Langzeitkonto auf Basis des im Zeitpunkt der Einbringung vereinbarten Arbeitsentgelts berechnet, Zeitguthaben werden in einen entsprechenden Geldwert umgerechnet. Die Einbringung von Vergütungselementen in das Langzeitkonto erfolgt aufgrund freiwilliger Entscheidung des Mitarbeiters oder durch Einbringung optionaler tarifvertraglicher oder betrieblicher Leistungen.
Für die in das Langzeitkonto eingestellten Vergütungselemente sind bei deren Entnahme die dann geltenden steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen maßgeblich. Derzeit werden die eingebrachten Vergütungselemente als Bruttobeträge gutgeschrieben und unterliegen erst bei einer späteren Verfügung dem Lohnsteuerabzug und der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Daneben werden die auf die eingebrachten Vergütungselemente entfallenden Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers auf einem gesonderten Konto gutgeschrieben.
Soweit sich durch künftige Änderungen der Gesetzgebung, durch Rechtsprechung oder durch Verwaltungsanweisung die Abzüge erhöhen bzw. sich die steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Langzeitkonten verändern, sind die diesbezüglichen Folgen vom Mitarbeiter zu tragen. Das Unternehmen ist nicht zu einem entsprechenden Ausgleich verpflichtet.
In Höhe der vom Mitarbeiter in das Langzeitkonto eingebrachten Geldwerte bringt das Unternehmen gemäß nachstehendem Absatz IV Geldbeträge auf ein [...] eingerichtetes Treuhandkonto - zur Absicherung der Ansprüche des Mitarbeiters aus dem Langzeitkonto - ein.
Die eingebrachten Geldbeträge werden in einer Versicherung angelegt. Der Stand des individuellen Langzeitkontos (Wertguthaben) ergibt sich aus dem Wert der dem Mitarbeiter rechnerisch zugeordneten Anlage (virtuelles Mitarbeiterdepot). Das Wertguthaben dokumentiert die jeweilige Höhe, über die Unternehmen und Mitarbeiter eine Vereinbarung über die Freistellung treffen können. Der Umfang der möglichen Freistellung bemisst sich nach der Höhe des jeweiligen Wettguthabens zum Zeitpunkt der Entnahme. Die Höhe des jeweiligen Wertguthabens und die daraus mögliche Freistellung richten sich nach der Wertentwicklung der zu Gunsten des Mitarbeiters eingebrachten Geldbeträge, welche nach Maßgabe von § 4 dieser Vereinbarung am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Chancen und Risiken der jeweiligen Anlage trägt, vorbehaltlich der in § 4 IV dieser Gesamtbetriebsvereinbarung enthaltenen Regelung (sog. Werterhalt), der Mitarbeiter.
Bei einem Statuswechsel des Mitarbeiters, z. B. Wechsel in den AT-Bereich während der Laufzeit des Langzeitkontos, fällt der Mitarbeiter ab dem Statuswechsel nicht mehr in den persönlichen Geltungsbereich der Gesamtbetriebsvereinbarung und kann keine weiteren Entgelt- oder Zeitbestandteile in das Langzeitkonto einbringen. Die Möglichkeit, das Langzeitkonto durch entsprechende Entnahme von Guthaben gemäß § 6 dieser Vereinbarung abzubauen, bleibt davon unberührt.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2727
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