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| 1.3 | Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten |
| 1.3.3 |
Kontoverwaltung und -organisation
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 |
| Langzeitkonto Langzeitkonten sind grundsätzlich von kurzfristigen Gleitzeitkonten abzugrenzen, die innerhalb einer Gleitzeitvereinbarung der Steuerung der täglichen Arbeitszeit dienen und über die Arbeitsschwankungen innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Im Gegensatz zu Langzeitkonten sind die kurzfristigen Gleitzeitkonten in Zeit geführt und nicht insolvenzgesichert. Für jeden teilnehmenden Mitarbeiter wird im [...]-Zeit-Depot ein Langzeitkonto geführt, auf dem Entgeltumwandlungen und umgewandelte Arbeitszeiten bzw. umwandelbare Urlaubstage nach Maßgabe des § 4 als Wertguthaben (in Geld) verbucht werden. Das Langzeitkonto kann sowohl der Verkürzung der Lebensarbeitszeit des Mitarbeiters im Zuge einer ruhestandsnahen Freistellung als auch der bezahlten Freistellung des Mitarbeiters zu individuellen Zwecken (z. B. Sabbatical, Verlängerung der Elternzeit, Pflege von Angehörigen, längerfristige Fortbildungsmaßnahmen) dienen. Einzelheiten zur Freistellung regelt § 6. Das Höchstguthaben auf dem Langzeitkonto ist auf das Wertguthaben begrenzt, das einem Freistellungszeitraum entspricht, den der Mitarbeiter bis zur Vollendung des gesetzlichen Regelrentenalters (im Sinne des § 35 SGB VI) vollständig in Anspruch nehmen kann. Zuführungen zum Langzeitkonto sind daher nur zugelassen, solange ein vollständiger Abbau des Kontos bis zur Erreichung des Regelrentenalters möglich ist. Negative Zeitsalden sind nicht möglich. Der Mitarbeiter erhält einmal im Jahr eine Mitteilung über den aktuellen Stand des Wertguthabens. Über das Internetportal "[...] Zeit Depot online" können Mitarbeiter jederzeit ihren persönlichen Kontostand des Langzeitkontos erfragen. Die [ Firma] führt das Arbeitszeitkonto unter Berücksichtigung aller gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Die Kosten der Einrichtung von Langzeitkonten und der Insolvenzversicherung werden von der [Firma] getragen, die Verwaltungsgebühren für die Fonds werden vom Mitarbeiter (analog der geltenden Regelungen für Mitarbeiterkonditionen) getragen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2756 |
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