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| 1.3 | Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten |
| 1.3.3 |
Kontoverwaltung und -organisation
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Elektro 2015 |
| Arbeitsplatzerhalt Der Beschäftigte hat nach Rückkehr aus der Passivphase grundsätzlich Anspruch auf Beschäftigung auf der bisherigen Stelle, es sei denn, im Ausnahmefall widersprechen dem betriebliche Gründe oder eine Änderung ist vereinbart. Abänderung der Vereinbarung Ein einvernehmliches vorzeitiges Ende der Passivphase zum Ende eines Kalendermonats ist möglich, soweit betriebliche Gründe dies zulassen. In der Rückkehr-Vereinbarung ist anzugeben, ob das (verbleibende) Wertguthaben vorerst stehen bleiben soll oder als Störfall abgewickelt werden soll. Bleibt das Wertguthaben stehen, muss über die Inanspruchnahme der Freistellung eine Einigung herbeigeführt werden. Nach Ablauf von 36 Monaten ab Abschluss der Rückkehr-Vereinbarung ist jeder Teil berechtigt, eine Abwicklung als Störfall zu verlangen. Betriebliche Altersversorgung Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung werden für angefangene Kalenderjahre von Arbeits- oder Passivphasen im Rahmen dieser Konzernbetriebsvereinbarung auf Basis des Entgeltes ohne Berücksichtigung der Arbeitszeitreduzierung bemessen, für volle Kalenderjahre jedoch auf Teilzeitbasis. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2888 |
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