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| 1.3 | Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten |
| 1.3.3 |
Kontoverwaltung und -organisation
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018 |
| Grundlage, Einrichtung und Führung Den Beschäftigten der [Verwaltung] steht ein Langzeitkonto zur Verfügung. Das Langzeitkonto wird als Zeitguthaben in Stunden geführt. Eine Verzinsung des Guthabens wird nicht vorgenommen. Die Abtretung, Verpfändung oder Veräußerung des Zeitguthabens ist ausgeschlossen. Eine Umrechnung des Zeitguthabens in Entgelt erfolgt nur in den in Ziffer 8 genannten Fällen. Die Einrichtung eines Langzeitkontos bedarf der Antragstellung über den Dienstweg bei der für die Personalverwaltung des Fachbereichs, Amts oder Betriebs (im Folgenden "Fachbereich" genannt) zuständigen Organisationseinheit, dem die Antragstellerin oder der Antragsteller angehört. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2913 |
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