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| 1.3 | Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten |
| 1.3.3 |
Kontoverwaltung und -organisation
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2017 |
| Antragsfristen und Umwandlungszeitraum Der Antrag auf Einbringung von bis zu 30 % des Tarifentgelts und der Ansprüche auf Altersfreizeit ist grundsätzlich innerhalb eines von der Unternehmensleitung [...] in Abstimmung mit dem Gesamtbetriebsrat [...] vorgegebenen Zeitraumes im laufenden Kalenderjahr für das folgende Kalenderjahr zu stellen; der Mindestumwandlungszeitraum beträgt ein Kalenderjahr. Dies gilt mit folgenden Ausnahmen: - Der Antrag auf Einbringung von Tarifentgelt kann zeitnah begründet (mit einer Vorlauffrist von 4 Wochen) auch im laufenden Kalenderjahr in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. August für die restlichen Monate bis zum Jahresende gestellt werden. - Der Antrag auf Einbringung von Ansprüchen auf Altersfreizeit für das Jahr der erstmaligen Entstehung des Anspruchs kann auch zeitnah vor Beginn der Anspruchsberechtigung gestellt werden. Der Antrag auf Einbringung von Einmalzahlungen (VEZ [Variable Einmalzahlung], IEZ [Individuelle Einmalzahlung], Prämien aus dem betrieblichen Vorschlagswesen) sowie der Antrag auf Einbringung von Mehrarbeit und gegebenenfalls darauf entfallende Zuschläge kann ebenfalls zeitnah zum jeweiligen Zahlungstermin dieser Entgeltbestandteile gestellt werden. Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Langzeitkonto Die Gutschrift einer Einbringung eines Entgeltbestandteils auf dem Konto erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der ursprüngliche Anspruch fällig gewesen wäre. Die Gutschrift einer Einbringung von Urlaubstagen sowie eines Anspruches auf Altersfreizeit erfolgt grundsätzlich innerhalb der ersten beiden Monate des Folgejahres. Auswirkungen der Ansparung Durch die Einbringung von Entgeltkomponenten in das Langzeitkonto bleibt die jeweilige Berechnungsbasis grundsätzlich für die betriebliche Altersversorgung, für vergütungsabhängige Leistungen oder für die Anpassung der Tarifentgelte unberührt. Verwaltung und Anlage der Wertguthaben Anlage und Verzinsung von Wertguthaben Die Wertguthaben werden durch [die betriebsinterne Pensionskasse] (vgl. Ziffer 8) unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der mit dem jeweiligen Unternehmen vereinbarten Anlagerichtlinie in der jeweils gültigen Fassung angelegt; dies kann auch eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds in einer Höhe von mehr als 20 % beinhalten. Verzinsung und Überschussbeteiligung Grundsatz Die Mindestverzinsung für Wertguthaben auf Langzeitkonten entspricht dem Garantiezins der [externen Pensionskasse] zuzüglich einer Überschussbeteiligung, welche unter anderem von den am Kapitalmarkt erzielten Erträgen [der betriebsinternen Pensionskasse] abhängt und sich grundsätzlich an der Überschussbeteiligung der [externen Pensionskasse] orientiert, sofern eine Risiko- und Fristenkongruenz beider Anlagestrategien gegeben ist. Der Gesamtbetriebsrat wird jährlich in geeigneter Weise über die Entwicklung der Anlage der Wertguthaben einschließlich der Anlagestrategie informiert und erhält zusätzlich eine Gesamtübersicht über die im Umwandlungszeitraum (Kalenderjahr) getätigten Ein- und gegebenenfalls Auszahlungen in den einzelnen Unternehmen. Vertrauensschutzregelung Die [externe Pensionskasse] bietet für Neueintritte ab dem 1. Januar 2012 ausschließlich einen Versicherungstarif an, der anstelle des bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Garantiezinses in Höhe von 2,75 % jährlich einen neuen Garantiezins in Höhe von 1,75 % jährlich vorsieht, im Hinblick darauf wird für die Verzinsung von Wertguthaben auf dem Langzeitkonto für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig vom Eintrittsdatum folgende Vertrauensschutzregelung vereinbart: - Soweit Entgelt- und Zeitbestandteile den Konten bis zum 31. Dezember 2012 gemäß Ziffer 5 gutgeschrieben wurden, wird das hieraus gebildete Wertguthaben auch weiterhin mit dem Garantiezins von 2,75 % jährlich verzinst. - Soweit Entgelt- und Zeitbestandteile den Konten nach dem 31. Dezember 2012 gemäß Ziffer 5 gutgeschrieben wurden bzw. werden, wird das hieraus gebildete Wertguthaben mit dem jeweils geltenden Garantiezins (derzeit 1,75 %) jährlich verzinst. Für die Anwendung der Vertrauensschutzregelung ist ausschließlich der Zeitpunkt der planmäßigen Gutschrift auf dem Langzeitkonto gemäß Ziffer 5 maßgeblich, ungeachtet eines möglicherweise abweichenden Zeitpunkts der Fälligkeit des ursprünglichen umgewandelten Anspruchs; dies gilt auch für die Einbringung von Urlaubsansprüchen. Vertrauensschutzregelung Konteninformation Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält jährlich [...] nach Feststellung der Überschussbeteiligung - eine Kontoinformation, die zusätzlich zur Angabe der Höhe seines im Wertguthaben enthaltenen Arbeitsentgeltguthabens (vgl. § 7d Abs. 2 SGB IV) eine Aufstellung der im Umwandlungszeitraum (Vorjahr) getätigten Ein- und gegebenenfalls Auszahlungen enthält. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2921 |
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