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| 1.3 | Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten |
| 1.3.3 |
Kontoverwaltung und -organisation
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2019 |
| Entgeltbestandteile Über die Einbringung der in § 4 Ziffer 1 aufgeführten Entgeltbestandteile kann der Mitarbeiter jederzeit entscheiden. Der Antrag auf Einbringung in das Langzeitkonto muss jedoch spätestens zwei Monate vor Beginn des Monats eingehen, in dem und für den die Einbringung erstmals erfolgen soll. An den Antrag ist der Mitarbeiter für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Beginn des Monats der erstmaligen Einbringung der betreffenden Entgeltbestandteile in das Langzeitkonto gebunden. Die Einbringung verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, falls sie nicht spätestens einen Monat vor dem Ende des 12-Monats-Zeitraums gekündigt wird. Die Änderung von Einbringungen, die sich auf einen Prozentsatz des Jahreseinkommens beziehen, erfolgt jeweils mit Wirkung zum 1. Januar des nächsten Jahres. Sollten sich während des 12-Monats-Zeitraums beim Mitarbeiter die bei Antragstellung bzw. der Verlängerung der Einbringung maßgeblichen Verhältnisse nachhaltig so wesentlich ändern, dass dem Mitarbeiter die Aufrechterhaltung der Einbringung nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Mitarbeiter die Einbringung mit einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum nächstfolgenden Einbringungszeitpunkt kündigen. Ist die tatsächlich erzielte Höhe der für die Einbringung in das Langzeitkonto vorgesehenen Entgeltbestandteile niedriger als der beantragte Einbringungsbetrag, gilt der Antrag als auf die Einbringung der tatsächlich erzielten Entgeltbestandteile gestellt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2933 |
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