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| 1.4 | Ansparen auf Langzeitkonten |
| 1.4.1 |
Ansparen von Langzeitkonten durch Zeitwerte
Es gibt hierzu 21 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2019 |
| Urlaubsansprüche Für die über den gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen hinaus einbringbaren tariflichen bzw. einzelvertraglichen Urlaubsansprüche gilt folgende Regelung: Die Mitarbeiter können grundsätzlich bis zu maximal fünf Urlaubstage in das Langzeitkonto einbringen. Über die Einbringung sollen sie bis Ende Januar eines Kalenderjahres entscheiden ("Erste Charge"). Über die Einbringung von bis zu fünf weiteren Urlaubstagen des laufenden Urlaubsjahres ("Zweite Charge") können die Mitarbeiter jeweils im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober entscheiden, falls der geplante Urlaub aus dringenden betrieblichen oder in der Person liegenden Gründen im laufenden Kalenderjahr nicht genommen werden kann und noch ein entsprechender Urlaubsanspruch vorhanden ist. Diese Einbringung von bis zu maximal fünf Urlaubstagen ist auch unabhängig von einer Einbringungsentscheidung zum Jahresanfang (nach vorstehendem Absatz) möglich. Mit Erteilung der arbeitgeberseitigen Einbringungszusage wird das Urlaubskontingent entsprechend gekürzt. Bei einem unterjährigen Beginn der Teilnahme am Langzeitkonto ist die Einbringung von im Jahr des Beginns der Teilnahme am Langzeitkonto entstehenden Urlaubs grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für die Einbringung von bis zu maximal fünf Urlaubstagen nach § 4 Ziffer 5 Abs. 3 ("Zweite Charge") vor. Im Jahr des Beginns der Freistellung vor der Altersrente entstehender Urlaub kann ebenfalls nicht mehr ins Langzeitkonto eingebracht werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2933 |
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