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| 1.4 | Ansparen auf Langzeitkonten |
| 1.4.2 |
Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2019 |
| Förderung des Aufbaus von Langzeitkonten Finanzielle Förderung durch den Arbeitgeber Der Arbeitgeber fördert den Aufbau von Langzeitkonten finanziell nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Grundförderung Mitarbeiter, die sich dauerhaft verpflichten, Entgeltbestandteile gemäß § 4 Ziffer 1 jährlich in Höhe von mindestens 1 % des Bruttojahresentgelts [...] in das Langzeitkonto einzubringen, erhalten eine prozentuale Bezuschussung auf die eingebrachten Entgeltbestandteile durch den Arbeitgeber ("Grundförderung"). Die minimale Bezuschussung beträgt 7,5 %, die maximale Bezuschussung beträgt 12,5 % auf höchstens 3 % des Bruttojahresentgelts des Mitarbeiters. Einbringungen von Entgeltbestandteilen, die 3 % des Bruttojahresentgelts des Mitarbeiters übersteigen, werden nicht bezuschusst. Die Höhe der jährlichen Bezuschussung hängt von der Gesamthöhe der eingebrachten Entgeltbestandteile ab und ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Einbringung durch den Arbeitnehmer: Prozent vom Bruttojahresentgelt ab 1 % ab 2 % 3 % = Maximum Bezuschussung durch den Arbeitgeber: Prozent der Einbringung 7,5 % 10,0 % 12,5 % Mitarbeiter werden bei Neueinstellung (einschließlich Übernahme nach Ausbildung) bzw. Entfristung über die Förderung informiert und müssen sich spätestens zwölf Monate nach Beginn des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu einer dauerhaften Einbringung verpflichtet haben, um diese Grundförderung zu erhalten. Der Beginn der Einbringungen ins Langzeitkonto muss zeitnah, spätestens jedoch zwei Monate nach dieser Verpflichtung erfolgen. Hatte der Mitarbeiter im Fall des Wechsels zu einer anderen am Langzeitkontenmodell teilnehmenden Konzerngesellschaft (§ 14 Ziff. 4) bei der bisherigen Konzerngesellschaft kein bzw. kein gefördertes Langzeitkonto, beginnt in der neuen Konzerngesellschaft die Frist für eine geförderte Langzeitkontenteilnahme nicht erneut zu laufen. Sonderregelungen, z. B. bei Einbeziehung weiterer Gesellschaften in das Langzeitkontenmodell oder im Rahmen von Betriebsübergängen von Mitarbeitern in den [...]-Konzern, bleiben hiervon unberührt. Die prozentuale Bezuschussung wird einmal jährlich dem Langzeitkonto des Mitarbeiters gutgeschrieben. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2933 |
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