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Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.4 Ansparen auf Langzeitkonten
1.4.2 Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2019
Förderung bei Anpassung des Freistellungszeitraums an den Bedarf des Arbeitgebers ("Schlussförderung")
Eine zusätzliche Förderung erhalten diejenigen Mitarbeiter, die ihren individuellen Freistellungszeitraum durch Variation ihres monatlichen Arbeitsentgelts gemäß § 10 Ziffer 3 dieser Rahmenvereinbarung i. V. m. § 8 Ziffer 4 TV Demografie an den Bedarf des Arbeitgebers nachfolgenden Maßgaben anpassen:
- Der Mitarbeiter hatte sich zu einer dauerhaften Einbringung von Entgeltbestandteilen gemäß Ziffer 1 verpflichtet.
- Arbeitgeber und Mitarbeiter vereinbaren - sobald dies sozialversicherungsrechtlich wirksam möglich ist -,dass das Arbeitsverhältnis nach Ende des Freistellungszeitraums zu dem Zeitpunkt endet, ab dem die Inanspruchnahme einer Altersrente unter Inkaufnahme von Abschlägen durch den Mitarbeiter frühestmöglich erfolgen kann.
- Der Mitarbeiter verpflichtet sich mindestens fünf Jahre vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn, den späteren Freistellungszeitraum durch Variation des Arbeitsentgelts innerhalb einer bestimmten Bandbreite an den Bedarf des Arbeitgebers anzupassen. Der Arbeitgeber hat damit die Möglichkeit, das Arbeitsentgelt im Freistellungzeitraum und damit die Dauer des Freistellungszeitraums innerhalb der vom Mitarbeiter gewählten Bandbreite stufenlos zu variieren.
Sind die Voraussetzungen nach Buchstaben a bis c erfüllt, stockt der Arbeitgeber das gesamte Wertguthaben des Mitarbeiters auf ("Schlussförderung"). Die Höhe der prozentualen Aufstockung ist abhängig von der gewählten Bandbreite des Arbeitsentgeltes und ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
Bandbreite des Arbeitsentgeltes für die Zeit der Freistellung nach Bedarf des Arbeitgebers:
85-115 %
75-125 %
Bezuschussung durch den Arbeitgeber:
Prozent des Wertguthabens
7,5 %
12,5 %.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2933
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