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| 1.4 | Ansparen auf Langzeitkonten |
| 1.4.3 |
Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte und Zeitwerte
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018 |
| Ansparphase Die Einbringung von Zeitwerten in das Langzeitkonto ist zu beantragen. Die Menge der Zeitwerte, die in das Langzeitkonto eingebracht werden sollen, bespricht die Antragstellerin/der Antragsteller mit der direkten Führungskraft. Das Ziel ist eine Abwägung dienstlicher und persönlicher Interessen unter Beachtung des Gesundheitsschutzes. Das Ergebnis wird als Antrag der für die Personalverwaltung des Fachbereichs zuständigen Organisationseinheit zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Nach Genehmigung des Antrags ist jeweils eine Vereinbarung zu schließen, die mindestens folgende Inhalte enthält: - Art der Ansparwerte (Ziffer 4) - Menge der Zeitwerte bzw. Höchstgrenze für Zeitwerte nach Ziffer 4 Abs. 2 - Zeitraum der Vereinbarung Die Ansparphase ist jeweils vom ersten eines Monats bis zum letzten eines Monats mit einem Vereinbarungszeitraum von höchstens zwölf Monaten zu vereinbaren. Die Vereinbarung kann nur für zukünftige Zeiträume abgeschlossen werden und es kann jeweils nur eine Vereinbarung für einen Zeitraum getroffen werden. Die Vereinbarung hat keine Nachwirkung. Sollte keine Vereinbarung für einen Zeitraum getroffen sein, so ruht das Langzeitkonto. Eine Kopie der Vereinbarung wird von der für die Personalverwaltung des Fachbereichs zuständigen Organisationseinheit dem Bereich Personal und Organisation (OE [Nummer]) zugeleitet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2913 |
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