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Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.4 Ansparen auf Langzeitkonten
1.4.3 Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte und Zeitwerte

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2017
Ansparmöglichkelten für das Langreitkonto
Folgende Entgeltbestendteile können - auch additiv - in ein Langzeitkonto eingebracht werden:
- bis zu 30 % des Tarifentgelts pro Jahr,
- die Variable Einmalzahlung (VEZ) oder Teile der VEZ,
- die Individuelle Einmalzahlung (IEZ) oder Teile der IEZ,
- Prämien aus dem betrieblichen Vorschlagswesen.
Steuerfreie Entgeltbestandteile sind von der Einbringung in ein Langzeitkonto ausgeschlossen.
Folgende Zeitbestandteile können - auch additiv - in ein Langzeitkonto eingebracht werden:
- Mehrarbeit und gegebenenfalls darauf entfaltende Zuschläge, soweit hierfür kein Freizeitausgleich gewährt werden kann
- Ansprüche auf Altersfreireit,
- Urlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht
Für die Einbringung der verschiedenen Entgelt- und Zeitbestandteile gelten die in Anlage 1 genannten Untergrenzen, Regelungen zur Einbringung von Urlaub sind in Anlage 2 definiert.
Zur Einbringung von Entgelt- und/oder Zeitbestandteilen in das Langzeitkonto wird vor dem Zeitpunkt ihrer jeweiligen Fälligkeit eine individuelle Vereinbarung getroffen; davon ausgenommen ist die Urlaubseinbringung, die nach dem in Anlage 2 geregelten Verfahren erfolgt.
Sobald der Zeitpunkt erreicht ist, ab dem das angesammelte Arbeitsentgeltguthaben für eine Finanzierung des Freistellungsreitraums bis zu dem von der Mitarbeiterin bzw. vom Mitarbeiter angestrebten Rentenbeginn ausreicht, sind Einbringungen in das Langzeitkonto nicht mehr möglich.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen oder einen Aufhebungsvertrag bzw. eine sonstige Beendigungsvereinbarung unterzeichnet haben, endet die Möglichkeit der weiteren oder erstmaligen Einbringung von Zeit- oder Entgeltbestandteilen in das Langzeitkonto im Zeitpunkt der Kündigung bzw. Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags. Bestehende Vereinbarungen zur fortlaufenden Einbringung von Zeit- oder Entgeltbestandteilen in das Langzeitkonto werden letztmals für den der Kündigung folgenden Monat berücksichtigt. Ausgenommen hiervon sind Aufhebungsverträge, die den Eintritt in den Ruhestand zum Gegenstand haben (Pensionierungsvereinbarungen); für diese gelten ausschließlich die Regelungen des vorstehenden Absatzes.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Altersteilzeitvereinbarung unterzeichnet haben, endet die Möglichkeit der weiteren oder erstmaligen Einbringung von Zeit- oder Entgeltbestandteilen in das Langzeitkonto im Zeitpunkt des Eintritts in die Altersteilzeit. Bestehende Vereinbarungen zur fortlaufenden Einbringung von Zeit- oder Entgeltbestandteilen in das Langzeitkonto werden in diesen Fällen letztmals für den dem Eintritt in die Altersteilzeit vorausgehenden Monat berücksichtigt.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2921
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