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| 1.4 | Ansparen auf Langzeitkonten |
| 1.4.4 |
Begrenzungen des Ansparens und Ausgleichszeiträume
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2013 |
| Tarifliche und betriebliche Leistungen Da das Arbeitsverhältnis auch in Zeiten der Freistellung fortbesteht und der Mitarbeiter lediglich sein Wertguthaben auf dem Langzeitkonto statt tatsächlicher Arbeitsleistung einsetzt, erhält der Mitarbeiter bei einer Komplettfreistellungszeit vor Inanspruchnahme der Altersrente von weniger als einem Jahr keine betrieblichen Einmalzahlungen. Für Freistellungen ab einem Jahr werden die tariflichen Einmalzahlungen, wie z. B. die Jahresleistung gemäß § 5 TEA, das zusätzliche Urlaubsgeld gemäß § 10 TEA und der Entgeltumwandlungsbetrag gemäß § 15 TEA sowie die betrieblichen Einmalzahlungen nicht gewährt. Abweichend hiervon haben Mitarbeiter während einer 1-jährigen Freistellung zur Pflege oder während einem betrieblichen Erziehungsjahr Anspruch auf den Demografiebetrag 1 und 2 gemäß den Bestimmungen von § 7 Nr.1, 2 TV Demografie, soweit die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für den Demografiebetrag 1 und 2 vorliegen. Unabhängig von der Dauer der Freistellung entsteht in den Freistellungszeiträumen der Urlaubsanspruch für die tariflich geführten Mitarbeiter anteilig. Unabhängig von der Dauer der Freistellung ruht die Mitgliedschaft in der Pensionskasse während der Freisteilungszeit. Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung werden in dieser Zeit nicht erworben. Die Regelungen dieses Absatzes gelten vorbehaltlich des Fortbestehens diesbezüglicher tariflicher Regelungen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2727 |
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