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| 1.4 | Ansparen auf Langzeitkonten |
| 1.4.4 |
Begrenzungen des Ansparens und Ausgleichszeiträume
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018 |
| Sollten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss/Einziehungsverfügung, Abtretungen, Insolvenzverfahren, Aufrechnungen) gegen die Beschäftigte/den Beschäftigten vorliegen, ist eine Ansparung ausgeschlossen. Bereits laufende Ansparungen werden bei Bekanntwerden der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2913 |
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