http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.4 | Ansparen auf Langzeitkonten |
| 1.4.4 |
Begrenzungen des Ansparens und Ausgleichszeiträume
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Zeitguthaben über 50 Stunden bis 500 Stunden, die vor Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung entstanden sind, werden zum Stichtag 01.01.2011 auf ein Langzeitkonto gebucht. In diesen Fällen ist die/der Mitarbeiterin/Mitarbeiter gehalten, in Abstimmung mit der/dem unmittelbaren Vorgesetzten unter Berücksichtigung der dienstlichen und persönlichen Belange für einen kurz- bis mittelfristigen Abbau zu sorgen. Der Abbau soll in einem Zeitraum erfolgen, der fünf Jahre nicht überschreitet. Eine weitere Übertragung ist nur in besonders zu begründenden Einzelfällen möglich. Ein weiterer Aufbau des Guthabens ist ausgeschlossen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2459 |
| Textauszug 6 von 15 | « vorheriger | nächster » |