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| 1.5 | Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto |
| 1.5.1 |
Entnahmezwecke/Verwendung von Zeitguthaben
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2017 |
| Entnahme von Arbeitsentgeltguthaben Allgemeine Grundsätze Arbeitsentgeltguthaben aus dem Langzeitkonto können von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter genutzt werden, um - eine Freistellung zum Zweck der Durchführung einer beruflichen Qualifizierung während des Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch zu nehmen; - Zeiten ohne Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung zu finanzieren, in denen der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin während oder außerhalb einer Elternzeit nach § 15 BEEG ein Kind selbst betreut und erzieht, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes; - Zeiten der Freistellung ohne Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung zu finanzieren, in denen der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin während einer Pflegezeit nach § 3 PflegeZG in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. den Bestimmungen dieser Gesamtbetriebsvereinbarung einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen grundsätzlich in häuslicher Umgebung pflegt oder die die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter zur Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen in Anspruch nimmt; - dem gesetzlichen Rentenbeginn unmittelbar eine Phase der Freistellung vorzuschalten (rentennahe Freistellung). Das Arbeitsentgeltguthaben kann darüber hinaus in Verbindung mit einer Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen werden, sofern die Reduzierung der Arbeitszeit zu einem der vorgenannten Zwecke erfolgt. Eine Entnahme von Arbeitsentgeltguthaben ist darüber hinaus auch in Verbindung mit einer sonstigen Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 TzBfG i.V.m. § 7c Abs. 1 Nr. 1 c) SGB IV zulässig; dabei kann die Verringerung der Arbeitszeit im Einvernehmen mit dem Unternehmen auch auf die Dauer der Entnahme aus dem Wertguthaben befristet werden. Im Fall der Inanspruchnahme reduziert sich das Arbeitsentgeltguthaben zum Zeitpunkt der Entnahme um den Bruttobetrag des jeweils entnommenen Arbeitsentgelts, im Einzelnen gilt Anlage 4. Bei der Entnahme von Arbeitsentgelt aus einem Langzeitkonto wird das Arbeitsentgeltguthaben spiegelbildlich zu seinem Aufbau abgebaut indem zuerst das Guthaben abgebaut wird, welches aus den zuletzt angebrachten Entgelt- und Zeitbestandteilen aufgebaut wurde. Entnahmen die nicht durch einen entsprechenden Gegenwert auf dem Langzeitkonto finanziert sind, sind nicht möglich. Der Mindestentnahmezeitraum beträgt grundsätzlich einen Monat. Entnahmen zu anderen als den in dieser Gesamtbetriebsvereinbarung geregelten Zwecken sind grundsätzlich ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für die Abtretung, Verpfändung oder Veräußerung von Ansprüchen auf Arbeitsentgeltguthaben durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2921 |
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