http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.5 | Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto |
| 1.5.2 |
Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte
Es gibt hierzu 21 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2013 |
| Freistellungsbedingungen Das Langzeitkonto kann ausschließlich zur Finanzierung von Freisteilungsphasen genutzt werden. Auszahlungen während des Arbeitsverhältnisses sind nicht möglich. Die Entnahme des angesammelten Guthabens zur Finanzierung von Freistellungsphasen kann nur im Rahmen der im Folgenden genannten zugelassenen Freistellungsgründe erfolgen: - Freistellung vor Altersrente - Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen - Persönliche Auszeiten - Pflege von Angehörigen (Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich) oder in besonderen Fällen Betreuung von Angehörigen (siehe GBV "[Familie/Beruf] sowie "[Pflege Angehöriger]"); als Angehörige im Sinne dieser Vereinbarung gelten Ehepartner/innen, Lebenspartner/innen, Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen in Wohngemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Stief- und Schwiegereltern, Stief- und Pflegekinder sowie alleinstehende Geschwister. Den Betriebsparteien ist bewusst, dass durch die Entnahmemöglichkeit "Persönliche Auszeiten" ein rechtlich wirksamer Ausschluss einer möglichen Anrechnung der Langzeitkonten auf die Gewährung von Kurzarbeitergeld nicht möglich ist. Sofern Mitarbeitende von Kurzarbeit betroffen sein sollten, kann es zu einer von der Arbeitsagentur angeordneten Freistellung durch Entnahme aus Langzeitkonten kommen, der die betroffenen Mitarbeitenden nicht widersprechen können. Die Freistellung ist grundsätzlich nur für volle Kalendermonate möglich. Die Freistellung für persönliche Auszeiten ist grundsätzlich für längstens ein Jahr möglich und kann erst fünf Jahre nach Beendigung der letzten persönlichen Auszeit in Anspruch genommen werden. Die Freistellungsphase wird begrenzt durch das individuelle Guthaben des Langzeitkontos zum Zeitpunkt der Entnahme. Das Langzeitkonto darf zu keinem Zeitpunkt einen negativen Saldo aufweisen. Das individuelle Guthaben resultiert aus dem Anlagevermögen und dessen aktueller Bewertung, das der/dem Mitarbeitenden zugeordnet wurde. Ein Guthaben auf dem Langzeitkonto muss spätestens vor Erreichen der jeweiligen gesetzlichen Altersgrenze in Anspruch genommen werden. Ein Guthaben auf dem Langzeitkonto muss spätestens vor Beendigung der Aktivphase der Altersteilzeit aufgebraucht werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2838 |
| Textauszug 13 von 21 | « vorheriger | nächster » |