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| 1.5 | Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto |
| 1.5.2 |
Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte
Es gibt hierzu 21 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Elektro 2015 |
| Vergütung während Freistellung [Die Fima] ist bestrebt, eine einheitliche Ausgestaltung und administrative Abwicklung von privatrechtlichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Freistellungsinstrumenten herbeizuführen. Grundsätzlich bieten sich für die Gestaltung der Vergütung in der Freistellung zwei Möglichkeiten an, die nach dieser Konzernbetriebsvereinbarung den Beschäftigten angeboten werden können: Auszahlungs-Möglichkeit 2: "Alternative Entgeltniveau" Alternativ kann in der Freistellungsphase auch ein Entgelt auf Niveau des Entgelts in der Aktivphase (fort-)gezahlt werden. Die Entgelte nach diesem Vergütungsmodell unterliegen den Tarifsteigerungen und Entgeltrunden. Bei der Ermittlung der Höhe des Entgelts soll bei allen Vergütungsbestandteilen, die in ein Verhältnis zur Arbeitszeit gesetzt werden können, das Verhältnis von Aktivphase zu Freisteilungsphase berücksichtigt werden; die Höhe von Sonderzahlungen soll die unterjährige Arbeitszeitreduzierung bzw. die Anzahl der Freistellungsmonate berücksichtigten. Durch diese Entgeltgestaltung sollen die Beschäftigten in Summe nicht schlechtergestellt werden als durch die Auszahlung des angesparten Wertguthabens. Auswahl des Modells [Die Firma] kann sich aus Praktikabilitätsgesichtspunkten für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden; die Entscheidung wird dem Konzernbetriebsrat vor Umsetzung sowie vor einer eventuellen Änderung mitgeteilt. Weitere Rahmenbedingungen ergeben sich aus den Regeln für die Zeitwertkonten gemäß Abschnitt G dieser Konzernbetriebsvereinbarung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2888 |
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