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| 1.5 | Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto |
| 1.5.2 |
Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte
Es gibt hierzu 21 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 0 |
| Umrechnung der Wertguthaben in Zeiten der bezahlten Freistellung Zeiträume der bezahlten Freistellung werden auf Basis des aktuellen dem Mitarbeiter zugeordneten Wertguthabens sowie der aktuellen Bezüge des Mitarbeiters grundsätzlich drei Monate vor dem systemseitig - unter Vorbehalt bis dahin unveränderter Einbringungen - errechneten Freistellungsbeginn wie folgt ermittelt: Das dem Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Werterhaltungsgarantie (§ 7 Ziffer 2) zugeordnete Wertguthaben wird durch das aktuelle Monatsentgelt (Basis: Stundensatz Grundvergütung Mehrarbeit) geteilt. Die im Einzelnen für das Freistellungsentgelt maßgeblichen Lohnarten werden in einer regelmäßig aktualisierten Lohnartenübersicht dokumentiert und den Arbeitnehmervertretern bei Bedarf erläutert. Zweifelsund Sonderfälle bei der Feststellung des Freistellungentgelts werden zwischen den Parteien abgestimmt. Durch die Umrechnung ergibt sich die Dauer der bezahlten Freistellung auf der Basis der aktuellen Bezüge. Die Freistellung aufgrund der angesparten Wertguthaben erfolgt grundsätzlich immer in ganzen Monaten, bei Freistellungen in der ATZ-Aktivphase, falls diese - vor Beginn der ATZ-Passivphase - innerhalb eines Monats und nicht zum Monatsende endet, auch tageweise. Ein etwaiges Restguthaben wird nach den jeweils geltenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ausgezahlt. |
| HBS-Datenbank-Nr: /0 |
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