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| 1.5 | Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto |
| 1.5.2 |
Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte
Es gibt hierzu 21 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2019 |
| Freistellung zur Qualifizierung im laufenden Arbeitsverhältnis Das Wertguthaben kann nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen im laufenden Arbeitsverhältnis genutzt werden. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen, die im Rahmen von § 6 TV Demografie bzw. der [Konzernbetriebsvereinbarung über die Durchführung der [...] Bildungsoffensive] vom [Datum] erfolgen. Bei einer aus dem Wertguthaben finanzierten Qualifizierungsmaßnahme ruht die Arbeitspflicht des Mitarbeiters bis zur Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz. Konnte die Qualifizierungsmaßnahme wegen längerer Krankheit des Mitarbeiters nicht abgeschlossen werden, werden nur die fortgezahlten Bezüge für Zeiten, zu denen der Mitarbeiter nicht durch Krankheit an der Teilnahme gehindert war, von seinem Langzeitkonto abgebucht. Für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit erfolgt dagegen keine Entnahme, d. h. hier leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung nach den jeweils geltenden gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen. Qualifizierungsmaßnahmen, die sich über kurze Zeiträume bis zu maximal einem Monat Dauer erstrecken, sind vorrangig über die bestehenden Arbeitszeitkonten durchzuführen. Freistellungen für Qualifizierungsmaßnahmen können vollständig oder anteilig aus dem Langzeitkonto finanziert werden, soweit sie in ganzen Kalendermonaten von mindestens einem Monat Dauer erfolgen. Für jeden Kalendermonat, der ganz oder teilweise mit Zeiten der Freistellung zur Qualifizierung belegt ist, wird der Anspruch auf die betrieblichen Einmalzahlungen des betreffenden Kalenderjahres nach dem Zwölftelungsprinzip reduziert. Insofern gilt die gleiche Regelung wie beim Eintritt in eine Freistellung vor der Altersrente. Eine rechnerische Berücksichtigung des Urlaubsanspruchs bei der Freistellungszeit gemäß § 10 Ziff. 4.2 erfolgt bei Freistellungen zur Qualifizierung von mehr als drei Kalendermonaten Dauer nach dem Zwölftelungsprinzip. Ein Antrag auf Freistellung aus dem Langzeitkonto zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme ist spätestens drei Monate vor deren Beginn zu stellen, um ausreichend Vorlaufzeit für die arbeitgeberseitige Planung zu gewährleisten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2933 |
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