http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.5 | Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto |
| 1.5.2 |
Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte
Es gibt hierzu 21 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2002 |
| Der Umfang und die konkrete Lage der Freistellung sind unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen Belange des Beschäftigten und der betrieblichen Belange einvernehmlich zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten festzulegen. Kann einem Wunsch des Beschäftigten nicht Rechnung getragen werden, sollen Vorgesetzter und Beschäftigter auch prüfen, ob dieser nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Ziel ist es, dass Vorgesetzter und Beschäftigter zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, stehen Personalabteilung und Betriebsrat beratend und vermittelnd zur Seite. In diesem Fall werden zwischen Personalabteilung, Betriebsrat, Vorgesetztem und Beschäftigten unverzüglich Gespräche mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung geführt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2270 |
| Textauszug 4 von 21 | « vorheriger | nächster » |