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| 1.5 | Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto |
| 1.5.2 |
Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte
Es gibt hierzu 21 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 |
| Die Verwendung von Wertguthaben zu Zwecken der Freistellung oder Reduzierung der Arbeitszeit [...] hat der Mitarbeiter in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorgesetzten grundsätzlich spätestens 12 Monate vor Beginn des beabsichtigten Zeitraums der Freistellung/Reduzierung der Arbeitszeit bei der Personalabteilung zu beantragen. In besonderen Ausnahmefällen kann eine kürzere Antragsfrist ausreichen. Der Antrag ist gemeinsam vom Vorgesetzten und von der Personalabteilung zu genehmigen, sofern der Freistellung/Reduzierung der Arbeitszeit nicht betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Betriebliche Erfordernisse können auch dazu führen, dass anstelle einer vollen Freistellung nur eine Reduzierung der Arbeitszeit möglich ist oder umgekehrt. Die Entscheidung ist dem Mitarbeiter innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung schriftlich mitzuteilen. Die [Firma] und der Mitarbeiter schließen über den Zeitraum und die Art der Freistellung eine schriftliche Vereinbarung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2446 |
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