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| 1.5 | Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto |
| 1.5.4 |
Zeitentnahmen bei Lebensarbeitszeitkonten
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Über Zeitguthaben aus dem Lebensarbeitszeitkonto können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit verfugen, soweit die dienstlichen Belange dies zulassen. Größere Zeitguthaben können beispielsweise genutzt werden, um - die Lebensarbeitszeit zu verkürzen - die Arbeitszeit vor dem Ruhestand stufenweise zu verkürzen - eine längere Pause im Arbeitsleben als bezahlte Freistellung aus persönlichen Gründen einzulegen. (Mindestentnahme 3 Monate) - für einen befristeten Zeitraum Teilzeit bei vollem Gehaltsausgleich zu arbeiten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2460 |
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