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| 1.5 | Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto |
| 1.5.5 |
Regelungen zur Freistellungszeit
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2019 |
| Betriebliche Einmalzahlungen (z. B. Erfolgsbeteiligung, Bonuszahlungen) Sofern zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung zur Verwendung und Auszahlung betrieblicher Einmalzahlungen getroffen wird, gelten die Grundsätze nach Ziffer 2.2 nicht für diese betrieblichen Einmalzahlungen. Es besteht für die Zeit der Freistellung damit kein Anspruch auf diese betrieblichen Einmalzahlungen. Dies gilt insbesondere für die Erfolgsbeteiligung (Tarifmitarbeiter) und den Bonus (AT-Mitarbeiter). Bei unterjährigen Eintritten in eine Freistellung vor der Altersrente erhalten die Mitarbeiter entsprechend den bis dahin noch mit aktiver Beschäftigung belegten vollen Monaten einen anteiligen Anspruch auf die Einmalzahlungen des betreffenden Kalenderjahres nach dem Zwölftelungsprinzip. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2933 |
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