Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.5 Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto
1.5.5 Regelungen zur Freistellungszeit

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2019
Betriebliche Einmalzahlungen (z. B. Erfolgsbeteiligung, Bonuszahlungen)
Sofern zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung zur Verwendung und Auszahlung betrieblicher Einmalzahlungen getroffen wird, gelten die Grundsätze nach Ziffer 2.2 nicht für diese betrieblichen Einmalzahlungen. Es besteht für die Zeit der Freistellung damit kein Anspruch auf diese betrieblichen Einmalzahlungen. Dies gilt insbesondere für die Erfolgsbeteiligung (Tarifmitarbeiter) und den Bonus (AT-Mitarbeiter).
Bei unterjährigen Eintritten in eine Freistellung vor der Altersrente erhalten die Mitarbeiter entsprechend den bis dahin noch mit aktiver Beschäftigung belegten vollen Monaten einen anteiligen Anspruch auf die Einmalzahlungen des betreffenden Kalenderjahres nach dem Zwölftelungsprinzip.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2933
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