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| 1.5 | Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto |
| 1.5.5 |
Regelungen zur Freistellungszeit
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2019 |
| Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung Soweit das dem Mitarbeiter in der Freistellungsphase zufließende Entgelt aus dem Wertguthaben finanziert wird, sind diese Entgeltbestandteile in der betrieblichen Altersversorgung kein versorgungsfähiges bzw. zu verbeitragendes Einkommen, da die Berücksichtigung bereits bei der Einbringung erfolgt ist (vgl. § 4 Ziffer 1.3). Sonstige in der Freistellungsphase gezahlte Entgeltbestandteile (insbesondere Urlaubsentgelt und Einmalzahlungen nach Ziffern 2.2 und 2.3) werden im Rahmen der jeweils bestehenden Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt. Soweit Mitarbeitern eine endgehaltsabhängige Versorgungszusage erteilt worden ist, wird für die Berechnung der daraus resultierenden Altersversorgungsleistungen für die Zeit der Freistellung das versorgungsfähige Einkommen (ggf. unter Berücksichtigung eines Teilzeitfaktors) zugrunde gelegt, dass sich ohne die Langzeitkonten-Freistellung ergeben hätte. Eine freiwillige Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung bleibt auch während der Freistellung aus dem Langzeitkonto-Wertguthaben weiterhin möglich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2933 |
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