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Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.5 Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto
1.5.5 Regelungen zur Freistellungszeit

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2019
Besonderheiten während der Freistellung
Für den Zeitraum der bezahlten Freistellung besteht das Arbeitsverhältnis mit folgenden Besonderheiten fort:
Längere Krankheit
Eine etwaige Krankheit des Mitarbeiters während der Freistellung führt nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes, da keine Arbeitspflicht (mehr) besteht. Im Freistellungszeitraum erhält der Mitarbeiter in einem solchen Fall deshalb die angesparte Vergütung und keine Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder einen Zuschuss zum Krankengeld.
Urlaubsanspruch
Da das Arbeitsverhältnis auch in Zeiten der Freistellung fortbesteht, und der Mitarbeiter lediglich sein Wertguthaben auf dem Langzeitkonto statt tatsächlicher Arbeitsleistung einsetzt, gelten die allgemeinen gesetzlichen und tariflichen Vorschriften auch für diese Phase des Arbeitsverhältnisses. Daher besteht der Urlaubsanspruch unabhängig von einer Arbeitsleistung im Kalenderjahr.
Soweit eine Freistellung aus dem Langzeitkonto heraus vereinbart ist, wird der Urlaub als Rechengröße bzw. Zeitmaßstab berücksichtigt und umgesetzt, d. h. in Höhe des Wertes des auf die Freistellungsphase entfallenden Jahresurlaubs erfolgt kein Abbau des Wertguthabens. Damit gilt der Urlaub als gewährt und der Urlaubsanspruch als erfüllt. Ein etwaiger auf eine vorangegangene Arbeitsphase entfallender Urlaubsanspruch erhöht, soweit er nicht in einer künftigen Arbeitsphase in natura gewährt werden kann, das Wertguthaben nach § 7 Ziffer 3.2.
Die Urlaubsvergütung erfolgt nach den gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der in der Freistellungsphase ggf. festgelegten reduzierten Entgelthöhe.
Nebentätigkeiten
Für die Ausübung einer Nebentätigkeit während der Freistellung gelten prinzipiell die gleichen Regelungen wie vor der Freistellung. Nebentätigkeiten sind daher im Regelfall weiterhin anzuzeigen und müssen mit den Interessen des Unternehmens vereinbar sein.
Eine Nebentätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber oder in einer anderen Gesellschaft des [...]-Konzerns während der Freistellung aus dem Langzeitkonto kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Dies gilt insbesondere auch für Tätigkeiten über die Beschäftigung bei einem Personaldienstleister oder als selbständiger Berater.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2933
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