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| 1.5 | Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto |
| 1.5.5 |
Regelungen zur Freistellungszeit
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallverarbeitung 2006 |
| Bei einer Erkrankung während der Freistellungsphase werden die Bezüge weitergezahlt, längstens jedoch bis zum Ende des Freistellungszeitraumes. Da bei Krankheit während des Freistellungszeitraumes kein Anspruch auf Krankengeld besteht, sondern die Bezüge, wie oben aufgeführt, weitergezahlt werden, baut sich das Langzeitkonto unverändert weiter ab. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2458 |
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