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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.5 Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto
1.5.5 Regelungen zur Freistellungszeit

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012
Freistellungszwecke
Grundsätze der Freistellung
Eine Freistellung nach den nachfolgenden Ziffern 5.2. und 5.3 ist nur für volle Kalendermonate mit Beginn zum jeweils 1. des Monats möglich. Die ermittelte Freistellung folgt unmittelbar vor dem Ausscheiden aus Altersgründen aus dem Unternehmen (Freistellung von der Arbeitsleistung im Rahmen des vorzeitigen Ruhestands i.S.d. § 7c abs. 1 Ziffer 2a SGB IV). Die Freistellung ist spätestens sechs Monate vor deren Beginn vom Beschäftigten über den Vorgesetzten schriftlich in der Personalabteilung zu beantragen. Der Vorgesetzte kann den Antrag innerhalb von 4 Wochen unter Angabe von dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Soweit sich der Beschäftigte und der Vorgesetzte nicht einig sind, entscheidet verbindlich eine interne paritätische Kommission gemäß Ziffer 8.3. innerhalb von 14 Tagen nach deren Anrufung.
Betrieblicher Vorruhestand
Bei der Freistellung im Rahmen des betrieblichen Vorruhestands wird der Beschäftigte vollständig von der Arbeitsleistung freigestellt.
Etwaige Entgelterhöhungen nach Beginn der Freistellung wirken sich nicht auf die vereinbarte Freistellung aus. Diese etwaigen Entgelterhöhungen werden allerdings mit dem Ausscheiden aus Altersgründen nach Maßgabe der Ziffer 7.3.1. letzter Absatz ausgezahlt.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2764
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