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| 1.5 | Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto |
| 1.5.5 |
Regelungen zur Freistellungszeit
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Elektro 2015 |
| Allgemeines Die Freistellungsmodelle Familienpflege, Bildungszeit und Sabbatical ermöglichen den Beschäftigten [...] unter Fortbestand des Beschäftigtenverhältnisses für die Dauer eines vereinbarten Zeitraumes aus dem Arbeitsbetrieb auszuscheiden. Das Ausscheiden aus dem Arbeitsbetrieb, also die "Freistellung", kann zweckfrei als Sabbatical oder zweckgebunden als Familienpflegezeit oder Bildungszeit gewährt werden. Die Freistellung wird jeweils durch ein befristetes, verblocktes Teilzeitmodell dargestellt. Die Ausgestaltung der Modelle erfolgt durch Herabsetzen der durchschnittlichen Arbeitszeit und Verteilung in zwei Blöcke; - einen aktiven Block, in der durch den Beschäftigten die gesamte Arbeitsleistung für den Vereinbarungszeitraum erbracht wird ("Aktivphase" oder "Arbeitsphase") bei gleichzeitiger Verwendung von Entgeltbestandteilen für die Bildung eines Wertguthabens (Ansparphase, ggf. Einbehaltsphase) und - einen passiven Block, in der der Beschäftige die Freistellung in Anspruch nimmt ("Passivphase" oder "Freistellungsphase") und zu Lasten des Wertguthabens eine Entsparung stattfindet (Entnahmephase). Grundsätzlich kann die Freistellung nur erfolgen, wenn und soweit ein Zeitwertguthaben aus der Arbeitsphase vorhanden ist; ausgenommen hiervon ist die Freistellung zum Zwecke der Familienpflege. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2888 |
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