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| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.1 |
Wert und Verzinsung von Zeitguthaben
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 |
| Grundförderung Mitarbeiter, die ein Zeitwertkonto eröffnen, erhalten von der [Firma] einen jährlichen Zuschuss. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses beträgt 50 % des jährlichen Beitrags des Mitarbeiters zum Zeitwertkonto, maximal jedoch € 300,- im Jahr. Der Arbeitgeberzuschuss wird jeweils im Dezember eines Jahres auf einem gesonderten Konto angelegt. Endet das Beschäftigungsverhältnis nicht aufgrund des Todes des Mitarbeiters, des Eintritts der Invalidität des Mitarbeiters oder des Erreichens einer Altersgrenze, zu der eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann, hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf die [...] gezahlte Grundförderung. Die [...] gezahlte Grundförderung ist an die [Firma] zurückzuzahlen. Hat der Mitarbeiter bereits 8 Jahre Beiträge in das Zeitwertkonto eingezahlt und 8 Jahre die Grundförderung erhalten, verzichtet [die Firma] auf die Rückforderung der gezahlten Grundförderung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2446 |
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