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| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.1 |
Wert und Verzinsung von Zeitguthaben
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 |
| Fondsanlage und Höhe der WertguthabenDie Wertguthaben werden im [...]-Zeit-Depot für jeden Mitarbeiter getrennt geführt und in Investmentfonds nach folgenden Regelungen angelegt: Die Höhe des Wertguthabens ist an die Entwicklung des Rücknahmepreises der Fondsanlage gekoppelt. Somit erhöhen Wertsteigerungen der Fondsanlage das Wertguthaben. Durch Auswahl der Fonds ist eine Werterhaltung des eingebrachten Guthabens garantiert. Die [Bank] übernimmt keine Gewährleistung für eine bestimmte Rendite der Fondsanlage bzw. Verzinsung. Der Mitarbeiter hat die Auswahl zwischen zwei unterschiedlichen Fondsanlagen mit unterschiedlichen Einsatzbereichen: - Modell Lebensarbeitszeitkonto ([...] Zeit Depot Plan) Für die Führung eines Lebensarbeitszeitkontos mit Zielsetzung "Vorruhestand". Der früheste Zeitpunkt der gewünschten Freistellung ist die Vollendung des 60. Lebensjahres. Vorherige Verfügung ist ausgeschlossen. - Modell Sabbatical ([...] Zeit Depot Flex): Für die Führung eines Zeitwertkontos, das jederzeit verfügbar ist und somit z. B. zur Freistellung für Sabbaticals und ähnliches geeignet ist. Über die genaue Ausgestaltung der jeweiligen Fondsanlagen in den beiden Modellen entscheidet die [Bank] nach Abstimmung mit dem Personalrat und nach billigem Ermessen. Die [Bank] informiert die Mitarbeiter über die Ausgestaltung der Fondsanlagen in den jeweiligen Modellen. Es liegt im Ermessen der [Bank], die konkrete Fondsanlage jederzeit durch eine andere vergleichbare Fondsanlage zu ersetzen. Die derzeitige Ausgestaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Der Mitarbeiter teilt der [Bank] bei der Beantragung eines Langzeitkontos mit, welches Modell er für die Anlage der Wertguthaben wählt. Teilt der Mitarbeiter dies nicht mit, erfolgt die Anlage im "Modell Sabbatical". Bestandteil des Wertguthabens sind die unter § 4 vom Mitarbeiter eingebrachten aufgeführten Entgeltbestandteile. Die Anteile des Arbeitgebers zur Sozialversicherung und zur [betrieblichen Altersvorsorge] werden mit 28 % pauschal - ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze - vom Arbeitgeber in das Wertguthaben eingebracht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2756 |
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