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| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.2 |
Insolvenzschutz
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 |
| Insolvenzsicherung Zur gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 7 SGB IV werden die Wertguthaben (einschließlich der auf sie entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) in einem Treuhandmodell bei der [Bank] gegen Insolvenz gesichert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2756 |
| Textauszug 10 von 15 | « vorheriger | nächster » |