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| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.2 |
Insolvenzschutz
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012 |
| Zum Zwecke der Insolvenzsicherung gemäß Ziffer 8.2 sowie zur Begleichung der im Rahmen einer Auszahlung von Arbeitsentgeltguthaben entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlt [die Firma] die auf die Einbringungen bzw. Umwandlungen nach Ziffer 2 entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ins Wertkonto ein und führt diesen Betrag gesondert vom Arbeitsentgeltguthaben. Die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bemessen sich dabei an den individuellen Beitragssätzen des Beschäftigten zum Zeitpunkt der Einbringung bzw. Umwandlung unbeachtlich der Beitragsbemessungsgrenzen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung. Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfassen im Sinne dieser Betriebsvereinbarung auch etwaige Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bzw. zu berufsständischen Versorgungswerken. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2764 |
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