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| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.2 |
Insolvenzschutz
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2013 |
| Insolvenzsicherung Die Insolvenzsicherung der Langzeitkonten ist vom Anbieter über eine doppelseitige Treuhand sicherzustellen [...]. Zusätzliche Kosten für die Mitarbeitenden entstehen dadurch nicht Die Insolvenzsicherung ist bei Zuführung zum Langzeitkonto sofort zu gewährleisten, ohne dass besondere Vereinbarungen zu treffen sind. Die Insolvenzsicherung hat den Anforderungen des geltenden Manteltarifvertrages der Chemischen Industrie zu entsprechen. Zukünftig erforderliche Anpassungen der Insolvenzsicherung aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Änderungen werden umgehend und ohne zusätzliche Kostenbelastung der Mitarbeitenden umgesetzt. Die Mitarbeitenden werden entsprechend informiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2838 |
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