Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

1.6 Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben
1.6.2 Insolvenzschutz

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2017
Insolvenzsicherung
Grundsatz
Zur Sicherung der Arbeitsentgeltguthaben und der auf sie entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (gem. § 7e SGB IV) wird die Durchführung einer doppelseitigen Treuhand unter Beteiligung der Unternehmen und [der betriebsinternen Pensionskasse] vereinbart.
Doppelseitige Treuhand
Die für die Erfüllung der Arbeitsentgeltguthaben erforderlichen Deckungsmittel werden vom Unternehmen auf den Treuhänder übertragen Die Vermögensübertragung erfolgt jeweils in der Höhe und zu dem Zeitpunkt, zu dem der ursprüngliche Anspruch fällig gewesen wäre. Zusätzlich werden vom Unternehmen die auf dem Langzeitkonto gemäß Ziffer 3 gesondert geführten Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf den Treuhänder übertragen.
Wirtschaftlicher Eigentümer der übertragenen Arbeitsentgeltguthaben und der auf sie entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bleibt das Unternehmen.
Der Treuhänder ist [die betriebsinterne Pensionskasse] mit Sitz in [Ort], der nach näherer Maßgabe seiner Satzung sowie nach den Treuhandvereinbarungen die ihm zur Sicherung von Wertguthaben aus Langzeitkonten übertragenen Mittel ausschließlich und uneingeschränkt zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtung des Unternehmens aus dieser Betriebsvereinbarung verwendet.
Dem Treuhänder sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers von den Mitartreiterinnen bzw. Mitarbeitern und dem Arbeitgeber alle Angaben zu machen und Nachweise beizubringen, die für die Prüfung und Abwicklung eines Anspruchs erforderlich sind.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2921
Textauszug 14 von 15 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen