http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.2 |
Insolvenzschutz
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2017 |
| Insolvenzsicherung Grundsatz Zur Sicherung der Arbeitsentgeltguthaben und der auf sie entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (gem. § 7e SGB IV) wird die Durchführung einer doppelseitigen Treuhand unter Beteiligung der Unternehmen und [der betriebsinternen Pensionskasse] vereinbart. Doppelseitige Treuhand Die für die Erfüllung der Arbeitsentgeltguthaben erforderlichen Deckungsmittel werden vom Unternehmen auf den Treuhänder übertragen Die Vermögensübertragung erfolgt jeweils in der Höhe und zu dem Zeitpunkt, zu dem der ursprüngliche Anspruch fällig gewesen wäre. Zusätzlich werden vom Unternehmen die auf dem Langzeitkonto gemäß Ziffer 3 gesondert geführten Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf den Treuhänder übertragen. Wirtschaftlicher Eigentümer der übertragenen Arbeitsentgeltguthaben und der auf sie entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bleibt das Unternehmen. Der Treuhänder ist [die betriebsinterne Pensionskasse] mit Sitz in [Ort], der nach näherer Maßgabe seiner Satzung sowie nach den Treuhandvereinbarungen die ihm zur Sicherung von Wertguthaben aus Langzeitkonten übertragenen Mittel ausschließlich und uneingeschränkt zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtung des Unternehmens aus dieser Betriebsvereinbarung verwendet. Dem Treuhänder sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers von den Mitartreiterinnen bzw. Mitarbeitern und dem Arbeitgeber alle Angaben zu machen und Nachweise beizubringen, die für die Prüfung und Abwicklung eines Anspruchs erforderlich sind. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2921 |
| Textauszug 14 von 15 | « vorheriger | nächster » |