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| 1.6 | Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben |
| 1.6.2 |
Insolvenzschutz
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallverarbeitung 2006 |
| Führt die Gesellschaft keine Insolvenzsicherung mehr durch, hat der/die Beschäftigte einen Anspruch auf Auszahlung der Arbeitszeitguthaben mit der übernächsten Entgeltabrechnung. Die Gesellschaft weist die Insolvenzsicherung gegenüber jedem Beschäftigten und dem Betriebsrat nach. Erfolgt kein Nachweis einer Insolvenzsicherung so entsteht dem Beschäftigten der Anspruch auf Auszahlung der Arbeitszeitguthaben mit der übernächsten Entgeltabrechnung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2458 |
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